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5 Oct 2003, 06:47 PM
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#1
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Haiduc Grup: Musterii Mesaje: 61 Inscris: 30 September 03 Forumist Nr.: 881 |
E cineva din Forum in Germania? Eu locuiesc pentru ceva timp in Braunschweig (linga Hannover, Niedersachsen).
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28 Sep 2004, 07:05 AM
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#2
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Cla Grup: Membri Mesaje: 16.099 Inscris: 7 May 04 Din: Noris Rock City Forumist Nr.: 3.415 |
So ist das in html...
eine lustige Seite, (nicht nur) für Frauen: *click* __________________ Letzte Meldung: Beischlafabgabe kommt! Wie aus dem Bundesfinanzministerium zu erfahren war, wird auf der heutigen Klausurtagung auch über die Einführung einer Beischlafabgabe diskutiert werden, da Jahr für Jahr etliche Milliarden Euro unversteuert vervögelt werden. Diese geplante Form des orgiastischen Steuerprinzips ist gleichermaßen einträglich wie undurchsichtig. Um nicht in Zukunft abgabepflichtigen Beischlaf anheim zu fallen, möchten wir die neue Steuerstruktur an dieser Stelle etwas näher erläutern. Die gute Nachricht vorweg. Der partnerschaftliche sowie weiterer, kostenloser Beischlaf z.B. OneNightStands, Affären, Vergewaltigungen etc. pp. werden von dieser Abgabe befreit bleiben, da für diese Formen des sexuellen Miteinanders von keiner der beteiligten Parteien Gebühren für den Akt erhoben werden. Wird der Beischlaf jedoch als kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen, soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums in Zukunft die Person zur Kasse gebeten werden, die als Beischlaf ersuchend ausgemacht werden kann. Die Differenzierung, welche der Parteien den Beischlaf ersucht und welche Partei ihn als Dienstleistung offeriert, ist sehr transparent und daher eindeutig ermittelbar. Wie wird jedoch diese Abgabe vereinnahmt? Das Prinzip ist ebenso simpel wie es effizient ist und lässt sich besonders anschaulich anhand einiger Beispiele erklären: Fall 1: Der kaufmännische Angestellte Heinz R. geht wie seit vielen Jahren einmal pro Monat zu der Prostituierten Dolly B.. Zusätzlich zu den Gebühren für die Dienstleistung von Dolly B. in Höhe von 200 Euro wird Heinz R. in Zukunft 20 Euro mehr (10 %) an Dolly B. zahlen müssen. Diese müssen später von Dolly B. in voller Höhe an das Finanzamt abgeführt werden. Fall 2: Der junge, dynamische, erfolgreiche Manager Thomas D. ordert in einem Hotel die Dienste des Callgirls Paris H.. Zusätzlich zu den Gebühren für die Dienstleistung von Paris H. in Höhe von 600 Euro wird Thomas D. in Zukunft 90 Euro mehr (15%) an Paris H. zahlen müssen. Die Abführung an das Finanzamt ist identisch mit Fall 1. Fall 3: Der langzeitarbeitslose Ludger Z. nimmt die Dienste der drogenabhängigen Bahnhofshure Christiane F. in Anspruch. Zusätzlich zu den Gebühren für die Dienstleistung von Christiane F. in Höhe von 50 Euro wird Ludger Z. in Zukunft 10 Euro mehr (20%) an Christiane F. zahlen müssen. Die Abführung ist identisc anzusehen wie in Fall 1 und 2. Wie man bereits erkennen kann, wird die Beischlafabgabe in 3 verschiedenen Prozentsätzen erhoben. Fall 1 ist hierbei als klassischer Durschnittsbeischlaf zu sehen und wird daher mit dem Regelsteuersatz in Höhe von 10% veranschlagt. Bei Fall 2 hingegen handelt es sich um eine Art Luxuskonsum, die durch Thomas D. in Anspruch genommen wird. Man geht hier von einem entsprechend hohem Bruttoverdienst des Konsumenten aus, der einen Luxuszuschlag von 5% auf den Regelsteuersatz generiert, so dass insgesamt 15% Beischlafabgabe zu entrichten sind. Gerade betreffend Fall 3 scheint eine Beischlafabgabe in Höhe von 20% besonders unangemessen, da beide Parteien durchaus als soziale Härtefälle gelten können. Führt man sich jedoch folgende Argumentation vor Augen, sind erste Zweifel schnell versiegt. Als Basis gilt auch in Fall 3 der Regelsteuersatz in Höhe von 10%. Hinzu kommt eine Gesundheitsabgabe in Höhe von 5%, da für solche Beischlafszenarien evtl. Gesundheitsgefährdungen nicht auszuschliessen sind. Hält man eventuell entstehende Behandlungskosten bei Krankheitsbefall der Gesundheitsabgabe in Höhe von 5% gegenüber, so ist durchaus die Rechtfertigung gegeben. Die weiteren 5% sind, so das Bundesfinanzministerium, als Risikozuschlag zu sehen, da man in diesem Fall bei einem hohen Prozentsatz der Dienstleisterinnen nicht davon ausgehen könne, dass eine Abführung der Steuer automatisch erfolge. Daher müsse der Prozentsatz der Personen, der die Beischlafabgabe abführt, die Ausfallquote mit abdecken können. Für Personen, die besonders häufig diese Art der Dienstleistungen beanspruchen, können auf schriftliches Anfordern auch Rabatthefte ausgegeben werden. In diesen Rabattheften kann dann jeder Besuch entsprechend quittiert und detailliert dargelegt werden. Diese Form der Dokumentation muss durch die dienstleistende Person erfolgen und mit einem Stempel sowie Handzeichen beglaubigt werden. Sobald eine noch nicht definierte Anzahl an Eintragungen vorhanden ist, man geht von 10 Stück aus, kann die rabattbegünstigte Person als Bonus ein abgabefreien Beischlaf erhalten. Natürlich funktioniert auch diese Abgabe nicht ohne die entsprechenden Kontrollinstanzen. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums liess daher verlautbaren, dass man sich dazu bereits ausgiebige Gedanken gemacht habe, die noch näher auf der Klausurtagung erläutert werden müssten. Das grobe Kontrollschema setzt jedoch an verschiedenen Stellen an. Insbesondere nicht ausgelastete Mitarbeiter der örtlichen Finanzämter, von denen es leider noch viel zu wenig gäbe, sollen in den Außendienst abgestellt werden. Möglicherweise müssen sogar Neueinstellungen getätigt werden. Diese noch speziell zu schulenden Mitarbeiter sollen neben der einfachen Kontrollfunktion auch die Möglichkeit haben, als V-Leute (Vögel-Leute) in diese Branche eingeschleust zu werden, um entweder selbst solche Dienstleistungen anzubieten oder in Anspruch zu nehmen. Für diese Tätigkeiten würden jedoch insbesondere nur besonders verdienstete und/oder junge Mitarbeiter/innen der Finanzämter in Frage kommen. Um für einen höheren Bekanntheitsgrad und eine bessere Akzeptanz in der Bevölkerung zu werben, wird man, sofern diese Beischlafsteuer eingeführt wird, eine ausgedehnte Promotion veranstalten. So sind beispielsweise neben den üblichen Plakatierungsaktionen, welche z.B. post-koitale Bezahlvorgänge zeigen, auch Autoaufkleber mit schmissigen Slogans wie "Ich bremse auch für Strassenhuren" in Planung. Es ist wichtig, so das Bundesfinanzministerium, dass man eine Identifikation der Bürger mit dieser Abgabe erreicht und ein gewisses Bewusstsein prägt. Wir danken dem Bundesfinanzministerium für diesen tiefen Einblick in die kommende Fiskalpolitik. von: http://www.zyn.de/beischlafabgabe?ticket=&page=full Acest topic a fost editat de Clarence: 28 Sep 2004, 08:20 AM -------------------- Cea mai buna inventie e dormitul, de c�nd au fost obositii.
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